Informationen zu Wasser, Abwasser und Zähler
Verschiedentlich erreichte uns folgende Frage:
„Auf meinem Gebührenbescheid erscheint beim Abwasser eine Grundgebühr für 1 Zähler. Ich habe aber keinen Abwasserzähler. Was hat es damit auf sich?“
Antwort:
Die Feststellung ist richtig, denn einen separaten Abwasserzähler hat kein Haushalt. Die bezogene Wassermenge fällt in der Regel auch als Abwasser an und ist Grundlage für die Berechnung der Verbrauchsgebühr (Ausnahme: es wird ein separater Gartenwasserzähler verbaut).
Beim Wasserbezug gibt es seit vielen Jahren bereits eine Grundgebühr, die sich nach dem Nenndurchfluss des Wasserzählers richtet.
Seit 01.01.2025 ist es so, dass auch für Abwasser eine Grundgebühr in identischer Höhe zur Wasser-Grundgebühr anfällt. Dies spiegelt die Angabe >> Zähler: 1 << wider.
Der Gemeinderat hatte dies im Dezember 2024 einstimmig so beschlossen, um zum einen Grundkosten, die mit der Abwasser-Infrastruktur in Verbindung stehen, wenigstens teilweise zu decken und zugleich die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Abwasser niedriger zu halten.
