Öffentlichkeitsbeteiligung Windkraft
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 23. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (7)
Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Nürnberg hat am 10.03.2025 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz für die Teilfortschreibung des Regionalplans (23. Änderung) beschlossen.
Den Fortschreibungsentwurf – Änderung Kapitel 6 „Energieversorgung“, Teilkapitel 6.2.1 „Windkraft“ – können Sie hier einsehen:
Das Gemeindegebiet Veitsbronn ist hierbei unter Umständen tangiert.
Eine mögliche Fläche befindet sich westlich von Retzelfembach, wobei der Großteil der Fläche bereits auf Langenzenner Gebiet liegt.
Dass diese Fläche nun im Fortschreibungsentwurf enthalten ist, bedeutet nicht, dass dort tatsächlich eine Windkraftanlage errichtet wird.
Die näheren Umstände und mögliche Hinderungsgründe (insb. Bodendenkmal und geschützte Tierarten) müssen in einem separaten Verfahren noch vertieft geprüft werden.
Auch ist eine Realisierung von der tatsächlichen Flächenverfügbarkeit abhängig.
Details speziell zur o.a. Fläche finden sich im Dokument „Begründung“ (Seite 6, Teilabschnitt WK 201) sowie im „Umweltbericht“ (Seite 98 – Seite 105) bzw. in den beigefügten Dokumenten – Details WK 201 und Lageplan WK 201.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 20. Mai 2025 besteht jedoch schon jetzt Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Planungsverband Region Nürnberg, Ha uptmarkt 16, 90403 Nürnberg oder auch elektronisch an PVRN@stadt.nuernberg.de.
Nach Ablauf der angegebenen Frist sind gem. Art. 16 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.